Privatvergnügen Spaziergang in der Mittagspause nicht unfallversichert

Darmstadt · () Arbeitnehmer sind bei einem Spaziergang in der Mittagspause nicht gesetzlich unfallversichert. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen hervor (AZ L 9 U 208/17). Konkret ging es um den Fall eines 56 Jahre alten Vermögensverwalters, der in der Mittagspause über eine Steinplatte stolperte und sich an den Handgelenken und am Knie verletzte.

Die Berufsgenossenschaft erkannte das nicht als Arbeitsunfall an. Der Mann ging daraufhin vor Gericht.

Die Richter folgten in ihrem Urteil der Argumentation der Berufsgenossenschaft. Spazierengehen sei keine Pflicht, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis eines Mitarbeiters ergebe. Daher handele es sich auch nicht um einen Arbeitsunfall. Die Tätigkeit sei privater Natur gewesen und vielmehr mit Einkaufen, Essen, Trinken, Fernsehen oder Joggen vergleichbar.

(dpa)
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