Arbeitsrecht Urlaubsanspruch für Werkstudenten

Berlin · Auch Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können sie prüfen, wie hoch der Urlaubsanspruch für Vollzeitangestellte ist. Auf Basis dessen lässt sich der anteilige Urlaubsanspruch berechnen.

„Dazu teilt man die angegebene Anzahl der Urlaubstage durch den Faktor 5 und multipliziert das Ergebnis mit der Anzahl der Tage, die man pro Woche arbeitet“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. „Den Urlaub setzen Werkstudenten an den Tagen ein, an denen sie normalerweise arbeiten würden.“

(dpa)
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