Rechte und Pflichten Arbeitslose müssen Urlaub anmelden

Suhl · () Arbeitslose müssen eine geplante Urlaubsreise vorab bei der Agentur für Arbeit beantragen. Denn grundsätzlich müssen sie für die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erreichbar sein und für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen.

Das teilt die Agentur für Arbeit Suhl mit. Nach Genehmigung ist eine sogenannte Ortsabwesenheit für bis zu drei Wochen pro Jahr möglich. Wer sich keine Zustimmung einholt, verliert seinen Leistungsanspruch, erklärt die Agentur für Arbeitl. Zu viel erhaltene Beträge müssen zurückgezahlt werden.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort