Arbeitsrecht Sicherheit geht auf dem Weg zur Arbeit vor

Osnabrück/Berlin · Der Weg zur Arbeit steht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Allerdings gilt das nur für den direkten Weg. Darüber, was das genau bedeutet, gibt es immer wieder Streit. Das Sozialgericht Osnabrück hat jetzt entschieden, dass auch ein Umweg als direkte Route gelten kann, etwa dann, wenn es um die Sicherheit geht, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Im konkreten Fall ging es um die Mitarbeiterin eines Juweliergeschäfts, die einen Umweg nahm, um einem Überfall auf das Geschäft vorzubeugen.

(dpa)
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