Steuerrecht Arbeitszimmer sind absetzbar

Berlin · Kosten für ein Arbeitszimmer lassen sich steuerlich geltend machen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall dürften Steuerpflichtige im Jahr bis zu 1250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen, wie die Bundessteuerberaterkammer erklärt.

Als alternative Arbeitsplätze gelten solche, die für Büroarbeiten geeignet sind.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort