Arbeitnehmerrechte Kontaktaufnahme im Urlaub nur im Notfall erlaubt

Düsseldorf · Wenn ein Mitarbeiter im Urlaub ist, muss er für seinen Arbeitgeber in der Regel nicht erreichbar sein. Darauf weist der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte hin. Denn Urlaub diene der Erholung, wie das Bundesurlaubsgesetz festschreibe, und diese werde beeinträchtigt, wenn Mitarbeiter mit einem Anruf oder einer E-Mail vom Chef rechnen müssten.

Nur in wenigen Ausnahmesituationen könne eine Kontaktaufnahme gerechtfertigt sein. Das ist den Angaben zufolge zum Beispiel dann der Fall, wenn nur der abwesende Mitarbeiter ein bestimmtes Passwort kennt oder in einem bestimmten Notfall weiterhelfen kann. Die Zeit, die ein Arbeitnehmer im Urlaub mit Arbeit verbringe, müsse zudem vergütet werden.

(dpa)
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