Nach Enthüllungen: DFB-Präsident Grindel schießt gegen Beckenbauer

Köln · Die Enthüllungen über Zahlungen an Franz Beckenbauer während seiner Amtszeit als Organisations-Chef der WM 2006 belasten die Beziehungen zwischen dem DFB und seiner berühmtesten Persönlichkeit schwer.

Das Millionen-Honorar an Franz Beckenbauer beschwört eine Schlammschlacht zwischen dem tief gefallenen "Kaiser" und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) herauf. Nach der Enthüllung von Zahlungen an den damaligen WM-Chef über insgesamt 5,5 Millionen Euro aus dem DFB-Vertrag mit einem WM-Sponsor (Oddset) ging DFB-Präsident Reinhard Grindel so deutlich wie noch nie seit Beginn der Affäre um ungeklärte Millionen-Schiebereien auf Distanz zur wohl bedeutendsten Figur des deutschen Fußballs.

"Für mich", sagte Grindel auf dem Uefa-Kongress in Athen mit Blick auf Beckenbauers bisher unbekannte Nebeneinnahmen, "ist dieser ärgerliche Vorgang neuerlicher Beleg, dass das Organisationskomitee der WM 2006 auf Abschottung gesetzt hat, dass dort keine Transparenz geherrscht hat und die Öffentlichkeit in Teilen auch getäuscht worden ist. Das verurteile ich." Einmal in Fahrt, wurde Grindel noch deutlicher: "Es war uns bis Montagnachmittag nicht bekannt, dass er die beachtliche Summe von 5,5 Millionen aus dem Topf für die Organisation der WM 2006 erhalten hat. Man kann vor diesem Hintergrund sicher nicht davon sprechen, dass seine Tätigkeit ehrenamtlich war."

Beckenbauers Anwälte Werner Leitner und Michael Nesselhauf wiesen die Attacken des DFB-Bosses, die auf dessen jahrelang stets suggerierte Ehrenamtlichkeit bei der Ausübung seines OK-Jobs zielten, prompt zurück. "Die Behauptung, Beckenbauer habe die Öffentlichkeit getäuscht, trifft nicht zu", hieß es in einer Erklärung der Hamburger Kanzlei Nesselhauf. Zur Ehrenrettung ihres schwer angezählten Mandanten bemühten sich Beckenbauers Rechtsbeistände auch um juristische Haarspalterei: Der WM-Chef Beckenbauer habe unentgeltlich gewirkt. Die auch in dieser Funktion vom WM-Sponsor verpflichtete PR-Ikone Beckenbauer hingegen hätte legitimerweise Einnahmen aus werblichen Aktivitäten erzielt, lautete die Lesart.

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