Schlussverkauf startet heute

Berlin. Satte Rabatte gibt es zwar schon seit Wochen, vor allem auf Kleidung, Schuhe und Gartenmöbel. Bis zu 70 Prozent Nachlass gewähren viele Händler ihren Kunden. Der Sommerschlussverkauf auf alle Waren, in den der Handel große Erwartungen wegen der zahlreichen günstigen Angebote steckt, beginnt aber erst heute

Berlin. Satte Rabatte gibt es zwar schon seit Wochen, vor allem auf Kleidung, Schuhe und Gartenmöbel. Bis zu 70 Prozent Nachlass gewähren viele Händler ihren Kunden. Der Sommerschlussverkauf auf alle Waren, in den der Handel große Erwartungen wegen der zahlreichen günstigen Angebote steckt, beginnt aber erst heute. Trotz der Preisnachlässe müssen die Kunden keine Abstriche bei ihren Rechten machen. Umtausch: Wer einwandfreie Ware umtauschen will, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wurde die Ware wegen eines Fehlers oder leichter Verschmutzung reduziert, kann deswegen nicht reklamiert werden - wegen eines zusätzlichen Mangels schon. Nachbesserung und Nachlieferung: Bei einem Fehler hat der Kunde nicht sofort das Recht, sein Geld zurückzuverlangen. Zunächst darf der Händler Ersatz oder eine Reparatur anbieten. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos waren, kann der Kunde einen Preisnachlass aushandeln oder die Ware zurückgeben. Reklamationsfrist: Für Händler gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist, in der sie für das Produkt haften. Deshalb unbedingt den Kassenbon aufheben. Tritt innerhalb des ersten halben Jahres ein Mangel auf, muss der Händler beweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war. Danach ist der Kunde in der Pflicht und muss nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf beschädigt war. Lockvogelangebot: Ist eine angepriesene Ware schon nach kürzester Zeit nicht mehr erhältlich, liegt der Verdacht eines Lockvogelangebots nahe. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht vor, dass Sonderangebote für einen angemessenen Zeitraum vorrätig sein müssen - in der Regel mindestens zwei Tage. Keinesfalls darf das angepriesene Produkt bereits an dem Tag ausverkauft sein, an dem die Werbung erscheint. Verbraucherschützer raten, sich in einem solchen Fall an die Geschäftsleitung zu wenden und so zu erreichen, dass die beworbene Ware nachbestellt wird. Mondpreise: Eine Preissenkung ist Augenwischerei, wenn der Händler den Ausgangspreis vorher extra erhöht hat. Solche Mondpreise sind verboten, aber schwer nachzuweisen. Helfen können nur Preisvergleiche.Unverbindliche Preisempfehlungen: Gerade Elektro- und Medienmärkte werben gerne mit Rabatten auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Nach Erfahrung der Verbraucherzentralen geben viele Händler die Preisempfehlungen aber als zu hoch an - die Nachlässe sind also in Wahrheit niedriger. Auch hier hilft nur ein Preisvergleich, etwa im Internet. afp

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