Schnäppchenjagd im Internet

Berlin · Ob Elektrogeräte, Kleidung oder andere Dinge – wer im Internet nach sogenannter B-Ware Ausschau hält, findet oft günstige Preise. Die Produkte sind dabei nicht selten so gut wie neu. Verbraucher müssen vor dem Kauf aber einiges beachten.

Wer vergleicht, kann sparen. Gerade im Internet bieten zahlreiche Händler Markenprodukte zu reduzierten Preisen an. Meist handelt sich dabei um sogenannte B-Ware. "Die Produkte sind Neuwaren mit Fehlern", sagt Oliver Prothmann vom Bundesverband Onlinehandel (BVOH) in Berlin . Da sei etwa die Verpackung defekt, oder auf dem Produkt befänden sich Kratzer oder Verfärbungen. Dann koste ein Tablet-PC beispielsweise 180 Euro statt etwa 235 Euro, oder Damen-Schuhe gebe es für rund 85 Euro statt regulär für 169 Euro. Vom Tintenstrahl-Drucker bis zum Designer-Rock - es könne sich lohnen, nach Preisnachlässen Ausschau zu halten.

Immer mehr Händler verkaufen nicht nur Neuware. Sie eröffnen im Internet einen weiteren Shop, in dem sie reduzierte Ware verkaufen - in nahezu allen Bereichen. Teilweise richten sie dafür auch ein Angebot auf Verkaufsplattformen ein. Oft handelt es sich um Versandrückläufer - also Produkte, die ein Kunde als Neuware im Internet per Mausklick kauft und nach dem Auspacken zu Hause wieder zurückschickt. Beispielsweise weil ihm die Ware nicht gefallen oder gepasst hat. Der Händler, der das Produkt dennoch verkaufen will, bietet es oft mit einem Rabatt erneut an. Mögliche Mängel müsse er dann aber in einer Produktbeschreibung detailliert auflisten, sagt Michael Sittig von der Stiftung Warentest .

Unter dem Strich kann sich der Kauf von geöffneten oder gebrauchten Artikeln für Verbraucher rechnen. Bei technischen Geräten sind nach BVOH-Angaben zwischen 20 und 30 Prozent, bei Kleidung sogar bis zu 50 Prozent Rabatt möglich. Handelt es sich um aktuelle Ware, können die Preisnachlässe kleiner ausfallen. Wer B-Ware online bestellt, muss neben der Produktbeschreibung vor allem auf die Gewährleistungsrechte achten. Sie befinden sich im Kleingedruckten beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Prinzipiell gilt: Der Käufer kann das Produkt in den ersten zwei Wochen nach Zustellung wieder zurückschicken. "Das gesetzliche Widerrufsrecht, das sich aus den Fernabsatzregeln ergibt, gilt für B-Waren genauso wie für Neuwaren", betont Sittig. Gründe für die Rücksendung des Produkts muss der Kunde nicht nennen.

Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Produkt einen nicht angegebenen Mangel hat, könne der Kunde die Ware reklamieren. Dafür habe er regulär zwei Jahre Zeit, sagt Julia Schmitz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Bei gebrauchten Produkten können Händler die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf bis zu einem Jahr beschränken", so Schmitz.

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