Drei Jahre Verjährungfrist bei Strom- und Gasrechnungen

Saarbrücken. Miet-Nebenkostenabrechnungen verjähren ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei Strom- und Gasrechnungen tritt Verjährung erst viel später ein, erläutert Gertrud Truar von der Verbraucherzentrale. In letzter Zeit haben sich viele Betroffene bei der Verbraucherzentrale gemeldet, die plötzlich sehr hohe Rechnungen über mehrjährige Zeiträume erhalten haben

Saarbrücken. Miet-Nebenkostenabrechnungen verjähren ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei Strom- und Gasrechnungen tritt Verjährung erst viel später ein, erläutert Gertrud Truar von der Verbraucherzentrale.In letzter Zeit haben sich viele Betroffene bei der Verbraucherzentrale gemeldet, die plötzlich sehr hohe Rechnungen über mehrjährige Zeiträume erhalten haben. Die vage Hoffnung, dass nicht bezahlt zu werden braucht, was nicht zeitnah gefordert wurde, muss Truar enttäuschen. Die Verjährungsfrist liegt bei drei Jahren.

Wenn beispielsweise ein Monatsbetrag in Höhe von 150 Euro fällig gewesen wäre, aber zwölf Monate lang nichts abgebucht wird, flattert eine Rechnung in Höhe von 1800 Euro ins Haus. Die Summe ist möglichst sofort zu begleichen. Die sofortige Fälligkeit erklärt sich aus der sogenannten Mitwirkungspflicht der Kunden. Viele Betroffene verfügen nicht über die notwendigen Reserven. Dann kann man eine Ratenzahlungs-Vereinbarung treffen. Allerdings bestehen die Versorgungsunternehmen meist auf hohen Raten oder kurzen Ratenzahlungs-Laufzeiten. Wer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, riskiert die Versorgungssperre. "Leider können wir keine Entwarnung geben, wenn das Versorgungsunternehmen die Sperre androht", sagt die Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale.

Voraussetzung für eine Sperrankündigung ist die Fälligkeit von beispielsweise nur 100 Euro bei einem Stromliefervertrag. Das Schreiben mit der Sperrankündigung muss vier Wochen im Voraus geschickt werden. In dieser Zeit sollten Betroffene sich darum kümmern, einen Kredit zu beantragen. Transferleistungsempfänger erhalten von der Arge einen Kredit, der mit den Zahlungen verrechnet wird.

Die Verbraucherzentrale informiert auch, dass das Versorgungsunternehmen den Betroffenen nochmals drei Werktage vor der Versorgungsunterbrechung eine Mitteilung in den Briefkasten werfen muss. red

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