Leserbrief Kopftuch Nie wieder religiöser Zwang!

 Wenn hier lebende Menschen, eine „einmalige Taufe“ mit einem ausschließlich in der Öffentlichkeit zur Schau stellenden „Zwang zur weiblichen Verhüllung“ vergleicht, offenbart eine indiskutable Geisteshaltung.

Wir dürfen unsere hart erkämpfte freiheitliche Rechtsordnung nie wieder einem „religiösen Zwang“, gleichgültig welcher Religion, unterordnen, niemals! Die Rechtsgleichheit von Frau und Mann, wie auch die Freiheit des Geistes, sind hier unverzichtbar. Wer dies „aus religiösen Gründen“ nicht akzeptiert, sollte sich bitte in die Fänge eines „Religionsstaates“ seiner Wahl begeben.

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