Samenspender hat keinen Anspruch auf Vaterschaft für Embryo in USA

Karlsruhe · Ein deutscher Samenspender, der mit Eizellen einer Spenderin in Kalifornien dort tiefgefrorene Embryonen künstlich gezeugt hat, kann seine Vaterschaft nicht feststellen lassen. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof . Der Kläger lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und hat zwei 2012 von einer US-Leihmutter geborene Töchter.

Nach seinen Angaben wurden diese Mädchen mit seinen Spermazellen sowie Eizellen einer US-Spenderin künstlich gezeugt. Dabei seien neun Embryonen entstanden. Diese will er nun "zur Geburt führen", und fordert die elterliche Sorge für sie. Karlsruhe lehnte dies ab, weil das deutsche Recht eine Vaterschaftsfeststellung vor der Geburt nicht vorsieht. Insoweit könne auch offen bleiben, ab welchem Zeitpunkt ein eingefrorener Embryo grundrechtlichen Schutz genießt.

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