Schwuler Vater darf gegen lesbische Mutter sein Recht einklagen

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof hat die Rechte biologischer Väter gestärkt. Sie können die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig auch dann anfechten, wenn das Kind künstlich gezeugt worden ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab gestern einem Schwulen aus Köln Recht, der einem lesbischen Paar Sperma zur Befruchtung überlassen hatte (Az. XII ZR 49/11).

Das Kind sollte bei seiner Mutter leben und von der Lebenspartnerin adoptiert werden. Nach der Geburt 2008 wurde der Junge von einem anderen Mann rechtlich anerkannt - dem besten Freund des Paares. Dieser ist damit vor dem Gesetz der Vater. Der Erzeuger will nun aber die Vaterrolle ausüben. "Der Kläger hat ein Anfechtungsrecht", befand der Oberste Richter. Das Gesetz erlaube dies zwar nur, wenn der Mann der Frau "beigewohnt" habe. Dennoch müsse die Klage auch in den Fällen möglich sein, in denen der Samenspender die Mutter gekannt habe.

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