EuGH-Gutachter: Nicht jede menschliche Eizelle gilt als Embryo

Luxemburg · Nicht jede menschliche Eizelle gilt nach Ansicht eines Gutachters beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) als Embryo. So sei eine Eizelle, die sich ohne Befruchtung weiterentwickelt und aus der kein Mensch werden kann, nicht als Embryo anzusehen.

Diese Eizellen werden im Fachjargon parthenogenetisch aktivierte Eizellen genannt. Bei der Parthenogenese wird eine nicht befruchtete Eizelle im Labor zur Teilung angeregt. Sie enthält demnach keine väterliche DNA und ist nicht fähig, sich zu einem Menschen zu entwickeln. Wird die Eizelle jedoch genetisch in einer Weise manipuliert, dass sie sich zu einem Menschen entwickeln kann, muss sie laut Gutachten als menschlicher Embryo angesehen werden. Als solcher ist sie dann nach einer EU-Richtlinie von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Das Urteil wird in einigen Monaten fallen.

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