Keine Feststellung der Vaterschaft für Embryonen im Ausland

Düsseldorf · Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Beschwerde eines Samenspenders zurückgewiesen, der seine Vaterschaft für neun in den USA erzeugte Embryonen feststellen lassen wollte. Nach deutschem Recht sei dies erst mit der Geburt eines Kindes möglich, heißt es in der Begründung des 1. Familiensenats, der damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigte.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache werde gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen. Die neun Embryonen sind nach Angaben des Gerichts in Kalifornien bei der künstlichen Zeugung der zwei Töchter des Mannes aus seinem Sperma und Eizellen einer Spenderin entstanden. Der Beschwerdeführer wolle sie "zur Geburt führen" und habe dazu verschiedene Gerichtsverfahren in Deutschland angestrengt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort