Bundesgerichtshof stärkt Verbraucher im Streit um Gaspreise

Karlsruhe. Gaspreise für Privatleute dürfen nicht ausschließlich vom Ölpreis abhängen. Das hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden und damit die Rechte der Gas-Kunden gestärkt. Ob diese von der Entscheidung profitieren, wird in der Branche allerdings unterschiedlich bewertet, da es an einem wirksamen Wettbewerb mangele

Karlsruhe. Gaspreise für Privatleute dürfen nicht ausschließlich vom Ölpreis abhängen. Das hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden und damit die Rechte der Gas-Kunden gestärkt. Ob diese von der Entscheidung profitieren, wird in der Branche allerdings unterschiedlich bewertet, da es an einem wirksamen Wettbewerb mangele. In einem Grundsatzurteil erklärten die Karlsruher Richter eine Anpassungsklausel in Erdgas-Sonderkundenverträgen für unwirksam. Die alleinige Koppelung an den Ölpreis benachteilige die Kunden unangemessen, weil sie neben der Abwälzung von Kosten zusätzliche Gewinne ermögliche, urteilte das Gericht. und Meinung dpa

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