Kartellämter dürfen Gaspreise kontrollieren
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat den Kartellbehörden der Länder erlaubt, die Gaspreise zu kontrollieren. Nach Ansicht des Gerichts können Endverbraucher ihre Gasheizung nicht ohne weiteres auf eine andere Energieart umstellen
10.12.2008
, 21:20 Uhr
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat den Kartellbehörden der Länder erlaubt, die Gaspreise zu kontrollieren. Nach Ansicht des Gerichts können Endverbraucher ihre Gasheizung nicht ohne weiteres auf eine andere Energieart umstellen. Weil es aus diesem Grund keinen Wettbewerb konkurrierender Energieträger wie Öl, Strom oder Fernwärme gebe, dürften die Kartellämter die Preise der Gasversorger überprüfen (Az.: KVR 2/08). afp