Kartellämter dürfen Gaspreise kontrollieren

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat den Kartellbehörden der Länder erlaubt, die Gaspreise zu kontrollieren. Nach Ansicht des Gerichts können Endverbraucher ihre Gasheizung nicht ohne weiteres auf eine andere Energieart umstellen

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat den Kartellbehörden der Länder erlaubt, die Gaspreise zu kontrollieren. Nach Ansicht des Gerichts können Endverbraucher ihre Gasheizung nicht ohne weiteres auf eine andere Energieart umstellen. Weil es aus diesem Grund keinen Wettbewerb konkurrierender Energieträger wie Öl, Strom oder Fernwärme gebe, dürften die Kartellämter die Preise der Gasversorger überprüfen (Az.: KVR 2/08). afp

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