„Alter Mann“ ist nicht unbedingt eine Beleidigung

Hamm · Jemanden als "alten Mann" zu bezeichnen, ist nicht zwingend eine Beleidigung. Das gilt vor allem, wenn der Betroffene 57 Jahre ist. Das Lebensalter rechtfertige diese Bezeichnung, befand das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 1 RVs 67/16). Der Betroffene werde hierdurch nicht herabgewürdigt. Darauf weist die aktuelle "Neue juristische Wochenschrift" hin.

In besagtem Fall stand der Angeklagte unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Er hatte einen anderen Mann verprügelt und war zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da er den Mann im Verlauf des Streits zudem als "Opa" und "alten Mann" bezeichnet hatte, war er auch wegen Beleidigung verurteilt worden. Das wollte er nicht auf sich sitzenlassen.

Zu Recht, wie das Gericht entschied. Die Verurteilung wegen Beleidigung könne nicht bestehen bleiben. Denn der vom Angeklagten so bezeichnete Mann war nach Ansicht des Gerichts tatsächlich nicht mehr jung. Und eine Tatsachenbehauptung könne in der Regel nicht als Beleidigung angesehen werden.

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