Gericht: Gefangener muss sich warm waschen können

Hamm/Bochum · Ein Strafgefangener hat zwar keinen Anspruch auf eine tägliche Dusche, er müsse aber die Möglichkeit haben, sich mindestens viermal wöchentlich mit warmem Wasser zu waschen, erklärte das Oberlandesgericht Hamm in einem gestern veröffentlichten Urteil.

(Az: 1 Vollz (Ws) 529/15). Eine Waschmöglichkeit allein mit kaltem Wasser ist laut Gericht nicht ausreichend. Das Gericht gab damit in einem konkreten Fall einem 37-jährigen Gefangen in der Justivollzugsanstalt Bochum zum Teil Recht. Der Mann hatte verlangt, einmal täglich warm zu duschen. Die Justizivollzugsanstalt hatte das abgelehnt. Sie verwies darauf, dass er wöchentlich zweimal duschen könne. Zudem stehe ihm ein Waschbecken mit kaltem Wasser zur Verfügung. Das Landgericht Bochum hatte den Antrag des Mannes abgelehnt. Das Oberlandesgericht änderte die Entscheidung jedoch ab.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort