Bank darf keine Gebühr für geplatzten Scheck verlangen

Hamm. Wenn eine Bank einen Scheck platzen lässt, darf sie dem Kunden dafür nicht auch noch Gebühren abknöpfen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem gestern veröffentlichten Urteil (Az: I-31 U 55/09). In dem Fall hatte sich ein Kunde der Sparkasse Dortmund an Verbraucherschützer gewandt

Hamm. Wenn eine Bank einen Scheck platzen lässt, darf sie dem Kunden dafür nicht auch noch Gebühren abknöpfen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem gestern veröffentlichten Urteil (Az: I-31 U 55/09). In dem Fall hatte sich ein Kunde der Sparkasse Dortmund an Verbraucherschützer gewandt. Für Benachrichtigungen über nicht eingelöste Überweisungen, Lastschriften oder Schecks hatte die Sparkasse drei Euro Gebühr in Rechnung gestellt. Das Gericht erklärte dieses Vorgehen des Kreditinstituts für unzulässig und gab der klagenden Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Recht. Die Richter sahen die Sache nämlich so: Wenn die Bank einen Scheck auflaufen lässt und keinen weiteren Kredit gibt, trifft sie damit eine Entscheidung allein im eigenen Interesse. Deswegen darf diese Kredit-Entscheidung keine Gebühren nach sich ziehen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass andere Geldinstitute ähnliche Gebühren kassieren. Mit Verweis auf das Urteil können betroffene Kunden ihr Geld nun zurückfordern. dpa

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