„Krebsgeschwür des Weltfußballs“ war rechtens

Düsseldorf · Theo Zwanziger durfte das Wüstenemirat Katar als "Krebsgeschwür des Weltfußballs" bezeichnen. Der frühere DFB-Präsident errang gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht einen Sieg im Rechtsstreit mit dem Fußballverband von Katar. Zwar sei die Bezeichnung "Krebsgeschwür" eine herabwürdigende Beleidigung, Zwanziger habe damit aber die Vergabe der Fußball-WM 2022 an Katar kritisiert. Diese Kritik habe im Vordergrund gestanden, nicht die öffentliche Diffamierung. Damit sei die Aussage vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt und keine Schmähkritik.

"Ich habe niemanden persönlich angegriffen", sagte der Jurist Zwanziger, der früher selbst Richter war: "Ich war immer davon überzeugt, dass die Kritik an der WM-Vergabe an Katar, auch wenn ich sie mit deutlichen Worten geäußert habe, von der in der verfassungsmäßig garantierten Meinungsfreiheit gedeckt war."

Bei dem Rechtsstreit ging es um ein Interview Zwanzigers mit dem Hessischen Rundfunk vom 2. Juni 2015. Darin fallen jene Worte, die am Persischen Golf für erhebliche Verstimmung gesorgt hatten. In der mündlichen Verhandlung Anfang Februar hatte Katars Anwalt, der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler , argumentiert, mit seiner Kritik habe Zwanziger nur von eigenem Fehlverhalten ablenken wollen. Doch das Gericht befand, für diese Auffassung spreche nichts. Zum Zeitpunkt des Interviews waren die Auffälligkeiten bei der WM-Vergabe an Deutschland 2006 noch nicht bekannt geworden.

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