Gericht: Arzt muss Samenspender nennen
Hamm/Saarbrücken. Die Tochter eines Samenspenders darf die Daten ihres biologischen Vaters erfahren. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm gefällt. Die Mutter der Klägerin hatte sich vor 22 Jahren künstlich befruchten lassen. Der Richterspruch bringt Mediziner in Bedrängnis, warnt ein Saarbrücker Arzt
06.02.2013
, 21:22 Uhr
Hamm/Saarbrücken. Die Tochter eines Samenspenders darf die Daten ihres biologischen Vaters erfahren. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm gefällt. Die Mutter der Klägerin hatte sich vor 22 Jahren künstlich befruchten lassen. Der Richterspruch bringt Mediziner in Bedrängnis, warnt ein Saarbrücker Arzt. , Meinung dpa/red