Gericht: Polnische Justizreform ist verfassungswidrig

Warschau · Polens Verfassungsrichter haben die von der nationalkonservativen Regierung vorangetriebene Reform ihres Gerichts als rechtswidrig zurückgewiesen. Mehrere Artikel des im Dezember vom Parlament verabschiedeten Gesetzes seien unvereinbar mit der Verfassung des Landes, erklärte gestern Gerichtspräsident Andrzej Rzeplinski.

Die Reform verhindere eine "anständige und korrekte Arbeit" des Verfassungsgerichts, indem sie dessen Unabhängigkeit und die Gewaltenteilung einschränke. Die Arbeit der Verfassungshüter wird mit dem Gesetz neu geregelt und erheblich erschwert. Die Regierung hatte den Gesetzentwurf gegen den Widerstand der Opposition durchgebracht.

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