Öffentlicher Dienst: BGH beanstandet Zusatzversorgung

Karlsruhe · Die Zusatzversorgung für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst bleibt eine Dauer-Baustelle: Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte gestern bereits zum zweiten Mal die Übergangsregelungen nach einer Umstellung des Systems Anfang 2002. Konkret geht es um die Startgutschriften, mit denen die Rentenanwartschaften in das neue System übertragen wurden.Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hatte damals rund 1,7 Millionen Versicherte, die noch nicht 55 Jahre alt waren, als "rentenfern" eingestuft und damit schlechter behandelt als ältere.

Auch in der nachgebesserten Version werden Beschäftigte mit langer Ausbildung dabei gleichheitswidrig benachteiligt, wie die Karlsruher Richter in den zwei Urteilen beanstanden (Az. IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15). Damit bestätigten sie zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe .

Der BGH hatte 2007 aus den gleichen Gründen schon einmal die Startgutschriften für unverbindlich erklärt. Daraufhin einigten sich die Tarifparteien 2011 auf eine Änderung: Sie ergänzten eine Vergleichsberechnung, die sich für die rentenfernen Versicherten in bestimmten Fällen vorteilhaft auswirkt.

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