Gericht: Straßen müssen nachts nicht geräumt werden

Coburg. Autofahrer müssen in den Nachtstunden mit Schnee und Eis auf den Straßen rechnen: Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Autofahrers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld abgewiesen, der bei starkem Schneefall auf der Abfahrt von einer Bundesstraße ins Schleudern geraten und gegen die Leitplanke geprallt war

Coburg. Autofahrer müssen in den Nachtstunden mit Schnee und Eis auf den Straßen rechnen: Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Autofahrers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld abgewiesen, der bei starkem Schneefall auf der Abfahrt von einer Bundesstraße ins Schleudern geraten und gegen die Leitplanke geprallt war. In dem rechtskräftigen Urteil verwies das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser zufolge dürfen Kraftfahrer nicht erwarten, dass Fahrbahnen auch nachts ständig von Schnee und Eis freigehalten werden. Der Kläger hatte argumentiert, Bayern würde insgesamt zu wenig Mitarbeiter im Räum- und Streudienst einsetzen. dpa

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