Geschädigter muss Steinschlag durch Lkw beweisen können

Coburg · (np) Ein Autofahrer war auf einer Landstraße hinter einem Lastwagen gefahren, der mit Kies beladen war. Der Pkw-Fahrer behauptete später, von der Ladefläche des Lkw seien Steine und Splitter auf die Frontpartie und das Dach seines Autos gefallen und hätten es beschädigt.

Er verlangte Schadenersatz vom Lkw-Besitzer in Höhe von insgesamt knapp 7000 Euro. Ein privater Sachverständiger, den der Autofahrer beauftragt hatte, hatte an dem Fahrzeug verschiedene ältere Steinschlagschäden, aber auch frische Schäden festgestellt.

Die Klage des Pkw-Fahrers blieb jedoch ohne Erfolg, berichten die deutschen Verkehrsrechtsanwälte. Das Landgericht Coburg vernahm mehrere Zeugen, unter anderem den privaten Sachverständigen, dessen Gutachten es zudem von einem gerichtlichen Sachverständigen überprüfen ließ. Dabei stellte sich heraus, dass verschiedene der Beschädigungen nicht von Steinschlägen herrührten, sondern andere Ursachen hatten.

Das Gericht hatte auch Zweifel an den Behauptungen des Klägers, weil der private Sachverständige den Pkw erst 14 Tage nach dem Vorfall besichtigt hatte. Beide Sachverständige hatten jedoch bestätigt, dass schon nach Ablauf dieser zwei Wochen das Alter eines Steinschlages kaum noch zu bestimmen sei.

Da der Autofahrer also nicht beweisen konnte, dass die Schäden von dem Kieslaster herrührten, wies das Gericht seine Klage auf Schadenersatz ab. Der Mann ging leer aus (Az.: 22 O 306/13).

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