Urteil Umwelthilfe darf weiterhin abmahnen

Karlsruhe · Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf weiter abmahnen und klagen, wenn Unternehmen gegen Verbraucherschutz-Regeln verstoßen, urteilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag.

 Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, begrüßte das Urteil des Bundesgerichtshofs.

Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, begrüßte das Urteil des Bundesgerichtshofs.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Ein Rechtsmissbrauch liege nicht vor. Ein Autohändler aus dem Raum Stuttgart hatte dem umstrittenen Verein Profitabsichten vorgeworfen. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch wertete das Urteil als Erfolg im Streit mit der Autobranche. Um Diesel-Fahrverbote, die die DUH durchsetzen will, ging es in dem Verfahren nicht.

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