Urteil Umwelthilfe darf weiterhin abmahnen
Karlsruhe · Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf weiter abmahnen und klagen, wenn Unternehmen gegen Verbraucherschutz-Regeln verstoßen, urteilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag.
Ein Rechtsmissbrauch liege nicht vor. Ein Autohändler aus dem Raum Stuttgart hatte dem umstrittenen Verein Profitabsichten vorgeworfen. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch wertete das Urteil als Erfolg im Streit mit der Autobranche. Um Diesel-Fahrverbote, die die DUH durchsetzen will, ging es in dem Verfahren nicht.