Umstrittene Einberufungspraxis der Bundeswehr gilt weiter

Karlsruhe/Berlin. Die umstrittene Einberufungspraxis der Bundeswehr gilt vorerst weiter. Das Bundesverfassungsgericht verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine Vorlage des Kölner Verwaltungsgerichts, die Wehrpflicht für verfassungswidrig zu erklären

Karlsruhe/Berlin. Die umstrittene Einberufungspraxis der Bundeswehr gilt vorerst weiter. Das Bundesverfassungsgericht verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine Vorlage des Kölner Verwaltungsgerichts, die Wehrpflicht für verfassungswidrig zu erklären. Das Verwaltungsgericht sah den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verletzt, weil nur noch jeder fünfte Mann eines Jahrgangs zum Wehrdienst einberufen wird. Die Karlsruher Richter werteten die Vorlage aus Köln als "unzulässig", weil das Gericht seine Überzeugung nicht in der erforderlichen Weise begründet habe.Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) begrüßte die Entscheidung. Die FDP bekräftigte hingegen ihre Forderung nach einer Aussetzung der Wehrpflicht. ddp