Karlsruhe bestätigt Verkaufsverbot für Alkohol in der Nacht
Karlsruh. Das bundesweit einzigartige nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Beschwerde eines Bürgers. Seit Anfang März dürfen Tankstellen, Kioske und Supermärkte in Baden-Württemberg zwischen 22 und fünf Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen
Karlsruh. Das bundesweit einzigartige nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Beschwerde eines Bürgers. Seit Anfang März dürfen Tankstellen, Kioske und Supermärkte in Baden-Württemberg zwischen 22 und fünf Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Mit der Regelung will die CDU/FDP-Regierung Straftaten Betrunkener und exzessiven Alkoholkonsum verhindern. dpa/ddp