Klage abgelehnt: Deutsche müssen weiter "Soli" zahlen

Karlsruhe. Steuerzahler in Deutschland müssen vorerst weiter den ungeliebten Solidaritätszuschlag zahlen. Die dauerhafte Erhebung der für den Aufbau der neuen Bundesländer eingeführten Abgabe verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss

Karlsruhe. Steuerzahler in Deutschland müssen vorerst weiter den ungeliebten Solidaritätszuschlag zahlen. Die dauerhafte Erhebung der für den Aufbau der neuen Bundesländer eingeführten Abgabe verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Nach der Klarstellung der höchsten deutschen Richter ist nach Ansicht vieler "Soli"-Kritiker jetzt die Politik am Zug, um die umstrittene Abgabe abzuschaffen. Das Gericht habe dem Staat eine "Atempause" verschafft, ihm aber nicht die Entscheidung über die Zukunft des "Soli" abgenommen, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Volker Wissing. Der Bund der Steuerzahler erklärte, die Politik müsse "jetzt Farbe bekennen", wie der Zuschlag baldmöglichst abgebaut wird, sagte Geschäftsführer Reiner Holznagel. dpa

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