Wegen fünf Euro nach Karlsruhe - 200 Euro Missbrauchsgebühr

Karlsruhe. Wegen eines Fünf-Euro-Strafzettels zog ein Falschparker bis vor das höchste deutsche Gericht - nun hat das Bundesverfassungsgericht noch 200 Euro Missbrauchsgebühr draufgesattelt. Der Mann habe nicht vorgetragen, worin eine Verletzung seiner Grundrechte bestehen könnte, heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluss zu drei notorischen Klägern

Karlsruhe. Wegen eines Fünf-Euro-Strafzettels zog ein Falschparker bis vor das höchste deutsche Gericht - nun hat das Bundesverfassungsgericht noch 200 Euro Missbrauchsgebühr draufgesattelt. Der Mann habe nicht vorgetragen, worin eine Verletzung seiner Grundrechte bestehen könnte, heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluss zu drei notorischen Klägern. Das Gericht "muss es nicht hinnehmen, dass es durch für Jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden gehindert wird", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Noch härter traf es einen Rechtsanwalt, der gegen ein Bußgeld vorging, ohne den Bescheid den Karlsruher Richtern vorzulegen - er muss 1000 Euro zahlen (Az: 2 BvR 161/09, 191/09 u. 239/09). dpa

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