Rauchverbot in Bayern ist verfassungsgemäß
Karlsruhe. Das deutschlandweit strengste Rauchverbot in Bayern verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf eine Beschwerde gegen die per Volksentscheid beschlossene Regelung als unbegründet. Der Gesetzgeber dürfe ein striktes Rauchverbot verhängen
04.08.2010
, 22:09 Uhr
Karlsruhe. Das deutschlandweit strengste Rauchverbot in Bayern verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf eine Beschwerde gegen die per Volksentscheid beschlossene Regelung als unbegründet. Der Gesetzgeber dürfe ein striktes Rauchverbot verhängen. Dabei müsse er sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen, heißt es in dem gestern veröffentlichten Beschluss (Az: 1 BvR 1746/10). dpa