Soziales Familiengeld-Streit in Bayern beigelegt

München · Im Dauerstreit um Familiengeldzahlungen für bayerische Hartz-IV-Empfänger haben sich der Bund und der Freistaat auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser sieht eine Präzisierung im Gesetzestext für das Familiengeld vor, so dass die Auszahlung dem Zweck einer „förderlichen frühkindlichen Betreuung des Kindes“ zugeordnet wird.

Bayern zahlt seit Anfang September 2018 Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind sind es 300 Euro. Der Streit ging darum, ob das Familiengeld auf Grundsicherung angerechnet wird, die Hartz-IV-Leistung gekürzt wird. Künftig verzichtet nun der Bund auf die Anrechnung des Familiengeldes auf Hartz-IV-Zahlungen.

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