Hebammen und Pflichtuntersuchungen als Stütze und Schutz für Eltern und Kinder

Saarbrücken. Das Saarland sieht sich in der Begleitung von Kindern und deren Eltern durch Familienhebammen sowie verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen in einer bundesweiten Vorreiterrolle. Das teilte Staatssekretärin Gaby Schäfer (CDU) auf SZ-Anfrage mit. Zugleich räumte sie aber ein, dass ein hundertprozentiger Schutz für Kinder nicht möglich sei

Saarbrücken. Das Saarland sieht sich in der Begleitung von Kindern und deren Eltern durch Familienhebammen sowie verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen in einer bundesweiten Vorreiterrolle. Das teilte Staatssekretärin Gaby Schäfer (CDU) auf SZ-Anfrage mit. Zugleich räumte sie aber ein, dass ein hundertprozentiger Schutz für Kinder nicht möglich sei. Der aktuelle Fall habe deutlich gemacht, dass es wichtig sei, "Hilfsangebote und Sicherungsmechanismen zu schaffen, dass sich aber kurzfristige Ereignisse in Familien nicht verhindern lassen", sagte Schäfer. Sie verwies auf die wichtige Funktion von Verwandten und Nachbarn als aufmerksame Beobachter, damit Menschen in Not auch frühzeitig Hilfe bekommen könnten.Unterstützung bieten im Land flächendeckend seit 2008 Familienhebammen, die bislang 400 Familien betreut haben, erläuterte das Sozialministerium. Das Projekt werde sehr gut angenommen, sagte Schäfer. Die Hebammen müssen von Eltern allerdings angefordert werden. Verpflichtend sind dagegen die Vorsorgeuntersuchungen U 3 (4. bis 5. Woche) bis U 9 (60. bis 64. Lebensmonat). Eine entsprechende Kontrollstelle ist im Oktober 2007 eingerichtet worden. 2008 hätten 42 668 Kinder mit ihren Eltern die Untersuchungen rechtzeitig wahrgenommen, erklärt das Ministerium. 3283 Eltern hätten einmal erinnert werden müssen, 2122 hätten auf die zweite Erinnerung reagiert, und 4213 Untersuchungen fanden erst statt, nachdem das Gesundheitsamt informiert wurde. Jährlich etwa 1200 Mal komme es vor, dass trotz Besuchs vom Gesundheitsamt Eltern die Untersuchung verweigern. Die Behörde "schaue die Kinder dann an", so das Ministerium. 20 bis 30 Mal pro Jahr müssten die Jugendämter eingeschaltet werden.

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