Experten fordern Senkung des Soli-Zuschlags

Berlin/Saarbrücken. Angesichts der Wirtschaftskrise in Deutschland wird die Diskussion über den Solidaritätszuschlag lebhafter. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schlug die kurzfristige Streichung des Soli vor, um die Binnennachfrage zu stärken

Berlin/Saarbrücken. Angesichts der Wirtschaftskrise in Deutschland wird die Diskussion über den Solidaritätszuschlag lebhafter. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schlug die kurzfristige Streichung des Soli vor, um die Binnennachfrage zu stärken. IW-Direktor Michael Hüther (Foto: dpa) sagte dem Magazin "Wirtschaftswoche", die Abschaffung des Zuschlags sei sofort wirksam und für jeden transparent. Die Entlastung läge bei rund 12,5 Milliarden Euro. Der Präsident des Handwerksverbands, Otto Kentzler, machte sich für die schrittweise Senkung des Zuschlags von 5,5 auf 3,3 Prozent stark.

Die Arbeitgeber im Saarland begrüßen den Vorstoß. Dies sei die geeignete Situation zur Abschaffung des Zuschlags, sagte Joachim Malter, Geschäftsführer der Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände, gestern zur SZ. Die Umsetzung werde kaum Probleme mit sich bringen, weil es nicht den "üblichen Hickhack zwischen Bund und Ländern" gebe. Die Abschaffung des Soli reiche jedoch nicht aus, so Malter weiter. Nachhaltige Entlastung sei nur durch eine umfassende Steuerreform zu erreichen. Auch Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer forderte gestern eine "breit angelegte Steuerreform für Familien und mittlere Einkommen". Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt verlangte, schon 2009 den Beitrag zur Rentenversicherung von jetzt 19,9 auf 19,6 Prozent zu senken.

Bundesminister Wolfgang Tiefensee (SPD) wies den Ruf nach Abschaffung des Soli gestern zurück. Dies sei ein "falsches Signal", sagte der für den Aufbau Ost zuständige Minister. Wer in der gegenwärtigen Lage die Einnahmen der öffentlichen Hand schmälern wolle, gefährde die Handlungsfähigkeit des Staates. dpa/red

Auf einen Blick

Der Solidaritätszuschlag liegt zurzeit bei 5,5 Prozent der Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer. Er wird - mit zweijähriger Unterbrechung - seit 1991 erhoben. Die Einnahmen dienen zur wirtschaftlichen Angleichung in Ost und West. dpa

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