EU-Parlament rügt Ex-Chef Schulz

Brüssel · Die Anti-Korruptionsbehörde kritisiert die Personalpolitik und den „nicht regelkonformen“ Umgang mit Steuergeldern.

Juristische Schritte muss Schulz nicht fürchten. Trotz aller Kritik habe er gegen keine geltenden Richtlinien verstoßen, sagt die EU. Foto: dpa

Juristische Schritte muss Schulz nicht fürchten. Trotz aller Kritik habe er gegen keine geltenden Richtlinien verstoßen, sagt die EU. Foto: dpa

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Für SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz wird seine europäische Vergangenheit immer mehr zu einer Belastung. Zwar hatte das Europäische Amt für die Bekämpfung von Betrug und Korruption (Olaf) den früheren Parlamentschefs am Mittwoch noch entlastet und angekündigt, es werde keine weiteren Ermittlungen geben. Gestern jedoch stimmte die Mehrheit der EU-Abgeordneten für einen Bericht des Haushaltskontrollausschusses, in dem Prämienzahlungen und Beförderungen sowie Dauerdienstreisen in der Schulz-Ära als "kritikwürdig" eingestuft wurden - eine Ohrfeige für das frühere Aushängeschild der europäischen Volksvertretung.

Im Kern geht es weiter um drei Vorwürfe. Da ist zunächst die Dauerdienstreise eines Schulz-Mitarbeiters in (oder nach) Berlin. Obwohl der Mann bereits lange in der Bundeshauptstadt lebte, erhielt er einen Arbeitsvertrag, mit dem er offiziell in Brüssel angestellt wurde. So waren ihm Reisespesen und andere Vergünstigungen sicher. Kein Einzelfall, wie der Ausschuss unter Leitung der CDU-Europa-Abgeordneten Ingrid Gräßle jetzt feststellte. Derzeit befinden sich demnach 13 Mitarbeiter des Parlaments auf Dauerdienstreisen mit Auslandszulage und Tagegeldern zum bisherigen Wohnort. Dieser Umgang mit Steuergeldern sei "kritikwürdig und nicht regelkonform", urteilten die Abgeordneten.

Des Weiteren habe der Präsident seinen Mitarbeitern durchgehen lassen, dass hohe Sonderzahlungen für die Mitarbeiter des früheren Parlamentspräsidenten Schulz vorgezogen wurden. Üblicherweise erhalten Mitarbeiter im Kabinett des Chefs des Abgeordnetenhauses zwischen 554 und 786 Euro im Monat zusätzlich. Auf die Anhebung hätten die Mitarbeiter aber bei Amtsantritt Schulz' noch eineinhalb Jahre warten müssen, weil ein bestimmter Zeitpunkt zu Erhöhung der Gelder verstrichen war. Doch der Präsident setzte die frühere Mehrbezahlung durch. Der dritte Punkt betrifft Beförderungen ganz allgemein. Schulz habe zugelassen, dass einer seiner Mitarbeiter derartige Empfehlungen für sich und andere Kollegen selbst formulierte. Außerdem wird Schulz vorgehalten, er habe seinen Stab im EU-Parlament für seinen Wahlkampf 2014 zweckentfremdet. Der SPD-Politiker trat vor drei Jahren als Spitzenkandidat der europäischen Sozialdemokraten für das Amt des Kommissionschefs an, das aber dann an den Christdemokraten Jean-Claude Juncker ging.

Dass die Anti-Betrugsbekämpfer der Olaf-Behörde trotz dieser Vorkommnisse keine Ermittlungen aufnahmen, wird in Brüssel als zweitrangig gewertet. Juristisch habe es offenbar keine Verstöße gegen geltende Richtlinien gegeben, hieß es gestern. Für den fragwürdigen Umgang mit Steuergeldern sind die Ermittler nicht zuständig. Schulz' Verhalten "zwar legal, aber nicht legitim" gewesen, betonen die Parlamentarier immer wieder.

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