Missbrauch bei Kindergeld wird eingeschränkt

Berlin · Kindergeld kann künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Mit dem gestern vom Bundestag gebilligten Gesetzesplan soll nach Angaben der Koalition der Missbrauch auch durch EU-Ausländer verhindert werden. Mit der Verkürzung der Antragsfrist werde es den Familienkassen möglich, den Nachweis des Aufenthalts - der Anspruchsvoraussetzung ist - schneller zu prüfen, erklärte Unions-Finanzpolitikerin Antje Tillmann. Die Regelung soll verhindern, dass für einen mehrjährigen Zeitraum in der Vergangenheit rückwirkend Kindergeld ausgezahlt werden kann.

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