Anti-Braunkohle-Protest Hambacher Protestcamp muss geräumt werden

Aachen · Das Protestcamp von Umwelt-Aktivisten am Hambacher Forst muss geräumt werden. Wie das Verwaltungsgericht Aachen am Freitag entschied, ist die Räumungsverfügung des Kreises Düren vom November 2018 rechtmäßig.

Die Bewohner des Camps beteiligten sich an gewalttätigen Protest-Aktionen, erklärten die Richter. Der Eigentümer des Grundstücks könne sich nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, um der Räumung zu entgehen. Vom Grundgesetz geschützt sei nur eine friedliche Versammlung ohne Waffen.

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