Umstrittener Braunkohle-Tagebau Die Bäume im Hambacher Forst bleiben erstmal stehen

Essen · Schlappe für den Energie-Riesen RWE: Das Oberverwaltungsgericht stoppt die umstrittene Abholzung. Das Ringen geht aber weiter – der Protest auch.

Im Tauziehen um die Rodung des Hambacher Forsts hat der Energiekonzern RWE einen schweren Rückschlag erlitten. Das Unternehmen darf die Bäume an seinem Braunkohletagebau vorerst nicht abholzen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Freitag entschieden. Die wichtigsten Fakten:

Muss RWE die Förderung im Tagebau Hambach jetzt einstellen?

Nein. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass RWE weiter Braunkohle abbauen darf, solange dafür nicht die bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts in Anspruch genommen werden. Wie lange RWE fördern kann, ist unklar. Der Konzern hat betont, um den Wald könne nicht herumgebaggert werden. Bereits im kommenden Jahr müssten die Abbaugeräte auf der obersten Sohle des Tagebaus den Betrieb einstellen.

Warum wollte RWE diesen Monat mit den Rodungen beginnen?

Die Abholzung des Waldes ist nach RWE-Angaben nötig, damit der Kohleabbau nicht in zwei Jahren zum Erliegen kommt. Demnach schreitet der Kohleabbau pro Jahr etwa 150 Meter voran, die Abbaukante sei inzwischen auf 300 Meter an den Wald herangerückt. Der Umweltverband BUND widerspricht dem und beruft sich dabei auf Luftbilder aus verschiedenen Jahren. Sie zeigten, dass die Bagger deutlich langsamer vorankämen.

Hat der Rodungsstopp Folgen für die Stromversorgung?

Nach Einschätzung des OVG kurzfristig nicht. RWE und die zuständige Bezirksregierung hätten nicht belegt, dass die sofortige Abholzung im Interesse des Gemeinwohls notwendig sei, weil sonst die Energieversorgung bundes- oder landesweit nicht mehr gewährleistet wäre.

Welche finanziellen Folgen hätte ein Hambach-Aus für RWE?

Ein kurzfristiger Verzicht auf den Tagebau würde den Konzern vier bis fünf Milliarden Euro kosten, hatte Vorstandschef Rolf Martin Schmitz bei „Maybrit Illner“ gesagt. Den wirtschaftlichen Schaden durch den Rodungsstopp beziffert RWE pro Jahr auf einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag ab 2019. Die Börse reagierte prompt: Der RWE-Börsenwert schrumpfte am Freitag binnen weniger Stunden um mehr als eine halbe Milliarde Euro.

Wie geht es vor Gericht weiter?

Der Fall liegt jetzt wieder beim Verwaltungsgericht Köln. Es muss im Hauptsacheverfahren über die BUND-Klage gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau entscheiden. Das kann dauern. RWE geht davon aus, dass es möglicherweise nicht vor Ende 2020 geschieht.

Und wie gehen die Proteste weiter?

Braunkohlegegner planen diesen Samstag trotz Sicherheitsbedenken der Polizei eine Großdemo am Hambacher Forst. Das Verwaltungsgericht Aachen kippte am Freitag ein polizeiliches Verbot für die Kundgebung, zu der rund 20 000 Teilnehmer erwartet werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort