Klage gegen die NSU-Verlosung

Berlin · Martin Lejeune gehörte gestern zu den großen Verlierern bei der Verlosung der Presseplätze im NSU-Prozess. Denn der 32-jährige Berliner hatte im ersten Verfahren schon eine Akkreditierung ergattert. Für einen freien Journalisten ist so etwas wie ein Sechser im Lotto. Mit Lejeune sprach unser Berliner Korrespondent Werner Kolhoff.

Für Sie muss es sich so anfühlen wie kürzlich für die glücklichen Gewinner beim Mittwochslotto, als die Ziehung dann plötzlich wiederholt wurde.
Martin Lejeune: Ja. Nur war da die Wiederholung richtig, weil zwei Kugeln bei der ersten Ziehung nicht dabei waren. Hier ist es genau andersherum gelaufen - hier gab es keinen eigenen Topf für freie Journalisten und Blogger, so dass Bewerbungen aus diesem Kreis nicht mehr die gleiche Chance hatten, gezogen zu werden.

Werden Sie juristisch reagieren?
Martin Lejeune: Ja, ich habe mit meinem Anwalt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht vorbereitet, die jetzt eingereicht wird. Sie ist mit einem Antrag auf Einstweilige Anordnung verbunden. Das werde ich durchziehen. Ich sehe mich in mehreren Grundrechten verletzt.

Welche?
Martin Lejeune: Das eine ist die fehlende Chancengleichheit bei diesem zweiten Verfahren. Der zweite Grund ist, dass ich als Inhaber einer Platzkarte eine Rechtsposition hatte, die man mir nicht so einfach wegnehmen kann.

Wie groß ist Ihr Schaden?
Martin Lejeune: Ich bin zwei Mal nach München gereist, um die Akkreditierung abzuholen und mir dort ein Zimmer zu nehmen. Ich hatte mich darauf eingestellt, für mehrere Jahre in München zu sein und ständig über das Verfahren für mehrere Regionalzeitungen zu berichten. Aufträge zu anderen Themen habe ich deswegen abgesagt. Für mich ist das alles ein bedeutender Einnahmeverlust.

Wie hätte das Gericht es denn anders machen sollen?
Martin Lejeune: Es hätte, wie vom Verfassungsgericht angeordnet, drei Plätze für ausländische Medien dazu geben können. Es hätte auch in einen größeren Saal ziehen können. Es gab viele bessere Varianten als diese, die man nun gewählt hat.

Wie ist Ihre Gesamtbewertung dieses Akkreditierungsverfahrens?
Martin Lejeune: Es war von Anfang an völlig unprofessionell. Schon beim Windhundrennen in der ersten Runde, als nicht alle zur gleichen Zeit die Information bekamen. Und das setzt sich jetzt mit dieser Verlosung fort. Apropos: Sind Glückspiele in München nicht eigentlich genehmigungspflichtig?

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