Klage gegen Platzvergabe im NSU-Prozess erfolglos

Karlsruhe · Die Verfassungsbeschwerde eines freien Journalisten gegen die Platzvergabe im Münchner NSU-Prozess ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag des Journalisten auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung ab.

Eine Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb sei offensichtlich nicht gegeben, erklärte das Gericht gestern. Bei der Verteilung knapper Sitzplätze habe der Vorsitzende Richter "einen erheblichen Ermessensspielraum". Der Journalist hatte den Angaben zufolge einen Platz für ein Online-Medium durchsetzen wollen.

Über eine Verfassungsbeschwerde des Journalisten Martin Lejeune (wir berichteten) ist hingegen noch nicht entschieden. Lejeune hatte zunächst einen der 50 reservierten Presseplätze erhalten. Im zweiten Anlauf ging er bei der Platzverlosung leer aus.

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