Berliner Journalist klagt gegen NSU-Verlosung beim Verfassungsgericht

Berlin / Saarbrücken · Martin Lejeune will Verlust des schon zugesagten Platzes nicht hinnehmen.

Der Berliner freie Journalist Martin Lejeune (32) hat unmittelbar nach der Auslosung der Presseplätze beim Münchener NSU-Prozess beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht sowie einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt. Das berichtet die "Saarbrücker Zeitung" (Dienstagausgabe). Lejeune hatte beim ersten Verfahren eine Akkreditierung für den Prozess erhalten und war bei der neuen Verlosung am Montag leer ausgegangen. Er begründete die Klage damit, dass kein Lostopf für Freie Journalisten und Blogger gebildet worden sei. "Bewerbungen aus diesem Kreis hatten nicht die gleiche Chance, gezogen zu werden", sagte Lejeune der Zeitung. Außerdem habe er als Inhaber einer Platzkarte eine Rechtsposition, die ihm nicht so einfach weggenommen werden könne. Lejeune, der für die Berichterstattung bereits Verträge mit mehreren Regionalzeitungen abgeschlossen hatte, sprach auch von erheblichen materiellen Vorleistungen und einem großen Einnahmeausfall, der ihm nun bevorstehe. So habe er sich bereits eine Wohnung in München besorgt und andere Aufträge mit Blick auf die Prozessberichterstattung abgesagt. kol

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