Gesetzentwurf Bundesregierung bessert Wohngeld auf

Berlin · Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf für eine Reform verabschiedet. Insgesamt 660 000 Haushalte sollen davon profitieren.

 Ein Wohnblock in Frankfurt. Gerade in den Ballungszentren sind die Mieten sehr teuer.

Ein Wohnblock in Frankfurt. Gerade in den Ballungszentren sind die Mieten sehr teuer.

Foto: Susann Prautsch/dpa/Susann Prautsch

Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Reform des Wohngeldes beschlossen. Vorgesehen sind Leistungsverbesserungen und erstmals auch eine regelmäßige Dynamisierung der Hilfen. Auf diese Weise können deutlich mehr Haushalte von der staatlichen Zuwendung profitieren als in der Vergangenheit. Bauminister Horst Seehofer (CSU) sagte, die Reform trage dazu bei, „dass Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleibt“. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die veranschlagten Kosten, die sich Bund und Länder je zur Hälfte teilen, betragen im kommenden Jahr 1,2 Milliarden Euro. Die wichtigsten Details der Neuregelung:

Wer kann Wohngeld beziehen?

Das Wohngeld ist eine Leistung für Geringverdiener, die keine andere Unterstützung wie etwa Hartz IV bekommen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, wird individuell geprüft. Entscheidend dabei sind drei Faktoren: die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der zuschussfähigen Miete.

Was ist konkret vorgesehen?

Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld bezogen hat, wird die durchschnittliche Leistung nach Angaben Seehofers um etwa 30 Prozent auf 190 Euro im Monat steigen. Zusätzlich zu den bereits geltenden sechs Mietstufen, denen alle Städte und Kreise in Deutschland zugeordnet sind, soll es eine siebte Stufe für besonders teure Orte in angespannten Wohnungsmärkten geben. In diese Kategorie fallen künftig unter anderem die Stadt München und zahlreiche weitere bayrische Hochpreis-Regionen.

Wie viele Haushalte profitieren?

Nach dem Gesetzentwurf werden von der Wohngeld-Reform rund 660 000 Haushalte profitieren. Darunter 180 000 erstmals beziehungsweise erneut sowie 25 000 Haushalte, die mit der Wohngelderhöhung nicht mehr auf Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind. In der Vergangenheit war die Zahl der Wohngeldempfänger immer wieder deutlich zurückgegangen. 2015 gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nur noch gut 460 000 Haushalte mit Wohngeld. Durch das Inkrafttreten einer Reform im Jahr darauf stieg diese Zahl sprunghaft wieder auf mehr als 631 000 an, um danach erneut auf zuletzt 480 000 zu sinken. Diese Wellenbewegung soll nun mit einer automatischen Anhebung der Leistungen alle zwei Jahre eingedämmt werden. Erstmals ist das im Jahr 2022 vorgesehen. Maßstab ist die Entwicklung der Mieten und Einkommen.

Wie haben sich die Mieten zuletzt entwickelt?

Nach jahrelangen kräftigen Mietsteigerungen verzeichnen Experten nun eine kleine Atempause für Wohnungssuchende. Im Vergleich zum Schlussquartal sanken die Neuvertragsmieten im Bundesschnitt sogar erstmals seit 2005 leicht, wie der Immobilienspezialist F+B am Mittwoch in Hamburg mitteilte. Gemessen am Schlussquartal 2018 fielen demnach die Mieten in neu abgeschlossenen Verträgen um 0,3 Prozent. Selbst in Großstädten habe es Rückgänge gegeben, so das Forschungsinstitut. Die Neuvertragsmieten bilden nur einen kleinen Teil des Immobilienmarktes ab, signalisieren aber die aktuelle Richtung. Allerdings: Im Vergleich zum ersten Quartal 2018 stiegen die Verträge für neue Mietverhältnisse Anfang 2019 um zwei Prozent. In München, Köln und Berlin gab es dabei satte Aufschläge von je mehr als fünf Prozent.

Wie sind die Reaktionen auf die Reform beim Wohngeld?

Weitgehend positiv. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, lobte insbesondere die Dynamisierungs-Regelung. Damit werde verhindert, „dass aufgrund nominaler Einkommensverbesserungen Tausende von Mietern jährlich aus dem Wohngeldbezug fallen“, so Rips. Auch der DGB begrüßte die Neuregelung, fügte aber hinzu, dass dies keine ausreichende Antwort auf steigende Mieten und Wohnungsnot sei. Der Sozialverband SoVD bemängelte die Zwei-Jahres-Frist bei der Wohngeld-Anpassung als unzureichend. Dies müsse jährlich geschehen. Kritik kam auch von der Linkspartei: „Das ist ein Mini-Reförmchen, das den Mangel an Sozialwohnungen nicht ausgleichen kann“, meinte Fraktionsvize Caren Ley.

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