Urteil: Kein Schmerzensgeld nach Geschlechtsumwandlung
Karlsruhe. Nach einer Geschlechtsumwandlung ist eine Frau mit einer Forderung nach Schmerzensgeld erneut vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch die Klage der 59-Jährigen zurück. Die Frau hatte sich vor 25 Jahren - damals noch als Mann - einer Geschlechtsumwandlung unterzogen
Karlsruhe. Nach einer Geschlechtsumwandlung ist eine Frau mit einer Forderung nach Schmerzensgeld erneut vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch die Klage der 59-Jährigen zurück. Die Frau hatte sich vor 25 Jahren - damals noch als Mann - einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. Nach eigenen Angaben hatte sie damals aber als Folge des misslungenen Eingriffs ein von Einsamkeit und Selbstzweifeln geplagtes Leben führen müssen. Den Arzt der damaligen Operation verklagte sie auf Schmerzensgeld in Höhe von 50000 Euro. Eine Revision wurde nicht zugelassen. dpa