NSU-Prozess beschäftigt Karlsruhe

Karlsruhe · Die türkische Zeitung „Sabah“ will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, um doch noch am NSU-Prozess teilnehmen zu können. Die Klage hat nach Auffassung von Juristen durchaus Aussicht auf Erfolg.

 Beate Zschäpe ließ sich im Sommer 2011 beim Frühsport auf der Insel Fehmarn von einem Team des NDR filmen. Zu sehen sind die Aufnahmen am kommenden Montag um 22 Uhr. Foto: NDR

Beate Zschäpe ließ sich im Sommer 2011 beim Frühsport auf der Insel Fehmarn von einem Team des NDR filmen. Zu sehen sind die Aufnahmen am kommenden Montag um 22 Uhr. Foto: NDR

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Der Streit um reservierte Plätze im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München geht bis vor das Bundesverfassungsgericht. Die türkische Zeitung "Sabah" mit Sitz in Deutschland kündigte an, unter Berufung auf die Pressefreiheit in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Das Blatt fühlt sich in seinem Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt. Das Oberlandesgericht verwies gestern auf die angekündigte Klage und verkündete, Anfragen zur Platzvergabe zunächst nicht mehr zu beantworten.

Der stellvertretende "Sabah"-Chefredakteur Ismail Erel sagte dem ZDF: "Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten." Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hält die angekündigte Klage für aussichtsreich. "Ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage zum Anlass nimmt, darauf hinzuweisen, dass die geltenden Gesetze auch etwas großzügiger ausgelegt werden können", sagte Battis. "Man muss das nicht so rigide handhaben, wie das Oberlandesgericht München es tut." So sehe er durchaus die Möglichkeit, den Prozess per Videokamera in einen weiteren Saal zu übertragen. Dafür sprachen sich gestern auch Politiker von SPD und Union aus. Das Oberlandesgericht München hält eine Videoübertragung des Prozesses in einen Nebenraum zwar für wünschenswert, aber rechtlich für unzulässig.

Der türkische Botschafter in Deutschland, Hüseyin Avni Karslioglu, forderte vom Oberlandesgericht mehr Fingerspitzengefühl. Er respektiere die Unabhängigkeit des Gerichts, sagte er. Aber "auf der anderen Seite muss man auch mit mehr Sensibilität die ganze Sache angehen". Auch für den Botschafter ist im Gerichtssaal kein Platz reserviert. Acht seiner Landsleute seien von einer rassistischen Gruppe ermordet worden, sagte Karslioglu. Es sei seine Pflicht, die Opferfamilien zu begleiten.

Der Botschafter wies auch den Vorwurf zurück, die türkischen Medien hätten die Anmeldefrist beim Gericht verschlafen. Das Anmeldeverfahren sei nicht so ganz durchsichtig gewesen. In drei Stunden seien bereits alle Plätze vergeben gewesen. Das erste türkische Medium habe sich nach fünf Stunden gemeldet. Da könne nicht von Verschlafen von Fristen gesprochen werden. Nach Einschätzung der Ombudsfrau der Regierung für Angehörige der Neonazi-Opfer, Barbara John, könnte der türkische Botschafter einen Platz von einem der Nebenkläger erhalten. Zehn von ihnen wollen nach eigener Aussage nicht am Prozess teilnehmen.

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HintergrundAllem Anschein nach hat sich die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe in der Illegalität sicherer gefühlt als bisher angenommen. Sie ließ sich nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks im Sommer 2011 auf Fehmarn von einem Team des Senders filmen. Die Dokumentationsreihe "45 Min" zeigt am kommenden Montag um 22 Uhr Zschäpe als Teilnehmerin eines Fitnesskurses. dapd

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