Neuer Prozess um misshandelten Kevin

Bremen. Ein wenig nervös schaut der pensionierte Sozialarbeiter Bert K. (Foto: dpa) von der Anklagebank in den Gerichtssaal. Dann wird mehr als zwei Stunden lang ein Katalog des Grauens aufgeblättert. Die Qualen, die Schmerzen von fast zwei Dutzend Knochenbrüchen, der mit blauen Flecken übersäte kleine Körper Kevins stehen wieder im Mittelpunkt eines Verfahrens vor dem Landgericht Bremen

Bremen. Ein wenig nervös schaut der pensionierte Sozialarbeiter Bert K. (Foto: dpa) von der Anklagebank in den Gerichtssaal. Dann wird mehr als zwei Stunden lang ein Katalog des Grauens aufgeblättert. Die Qualen, die Schmerzen von fast zwei Dutzend Knochenbrüchen, der mit blauen Flecken übersäte kleine Körper Kevins stehen wieder im Mittelpunkt eines Verfahrens vor dem Landgericht Bremen. Mehr als dreieinhalb Jahre nachdem die Leiche des Zweijährigen eingewickelt in Müllbeutel im Kühlschrank seines Ziehvaters gefunden wurde, muss sich seit gestern der Vormund wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

"Seither ist kein Tag vergangenen, an dem ich nicht an den Jungen gedacht habe", sagt der 67 Jahre alte Angeklagte zum Beginn des Prozesses. Er habe seinen Beruf als Sozialarbeiter geliebt. "Die Anklage kann ich nicht akzeptieren. Sie beurteilt nur rückwirkend und ist nicht fair", sagt der Angeklagte.

Vor zwei Jahren verurteilt das Landgericht den Ziehvater des kleinen Jungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie Misshandlungen von Schutzbefohlenen zu zehn Jahren Haft und der Einweisung in eine Entziehungsanstalt.

Das Schicksal Kevins in den Tagen und Wochen vor seinem Tod lässt sich nicht mehr genau rekonstruieren. In der Anklageschrift wie auch bei der Verlesung des Urteils gegen den Ziehvater werden gestern die Drogenexzesse, "massive Gewalt", die "anhaltenden Schmerzen", Tricks des Ziehvaters und die Versäumnisse der Behörden beschrieben. Innerhalb von zwei Stunden ergibt sich ein grauenvolles Bild von dem Schicksal eines Kindes, das "zwischenzeitlich nur Haut und Knochen" war, das durch Misshandlungen nicht mehr sitzen konnte und Drogen gegen die Schmerzen der unbehandelten Wunden bekam.

Dem früheren staatlichen Vormund wirft die Anklage vor, Kevin nicht rechtzeitig aus der Wohnung des Ziehvaters geholt und auch die nötigen Akten nicht früh genug gelesen zu haben.

Die meisten Vorwürfe richtet die Anklage gegen den damals verantwortlichen Betreuer des Zweijährigen. Er soll Informationen vorenthalten und wider besseren Wissens den Jungen beim Ziehvater gelassen haben. Der Mann ist schwer krank, das Verfahren gegen ihn wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Mit Blick auf den Betreuer sagt denn auch der Anwalt des 67-Jährigen, die Anklageschrift richte sich zu 70 Prozent gegen ihn. "Jetzt kann der Eindruck entstehen, er sitzt hier für das Versagen der Behörden", sagt Verteidiger Eckart Behm über seinen Mandanten. Es müsse nun endlich einmal dargestellt werden, wie sich der Fall für ihn dargestellt habe. Ein Vormund habe in Bremen damals etwa 250 Kinder zu betreuen gehabt. Ein persönlicher Kontakt sei da nicht immer möglich gewesen, heißt es seitens der Verteidigung. dpa

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