Pädophile müssen sich in Polen chemischer Kastration unterziehen
Warschau. In Polen müssen sich verurteilte Pädophile und Inzesttäter künftig einer chemischen Kastration unterziehen. Das Unterhaus des polnischen Parlaments votierte am Freitag in Warschau nahezu einstimmig für einen entsprechenden Gesetzesantrag. Gestern trat eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft
Warschau. In Polen müssen sich verurteilte Pädophile und Inzesttäter künftig einer chemischen Kastration unterziehen. Das Unterhaus des polnischen Parlaments votierte am Freitag in Warschau nahezu einstimmig für einen entsprechenden Gesetzesantrag. Gestern trat eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft. Demnach kann ein verurteilter Pädophiler oder Inzesttäter nach Verbüßung der Haftstrafe zur Teilnahme an einer entsprechenden pharmakologischen Therapie gezwungen werden. Das Gericht muss dazu die Gutachten von Psychiatern und Sexualforschern berücksichtigen. Bei der chemischen Kastration werden mit Arzneimitteln Sexualhormone blockiert, der Sexualtrieb wird unterdrückt. Die Vergewaltigung Minderjähriger unter 15 Jahren oder engster Familienangehöriger wird in Polen künftig mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet. drei mehr als bisher. Das Gesetz war auf den Weg gebracht worden, nachdem im September 2008 ein 45-jähriger Mann festgenommen worden war, der jahrelang seine Tochter missbraucht und mit ihr zwei Kinder gezugt haben soll. afp