"Haus des Grauens" wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit

St. Pölten. Vor dem "Haus des Grauens" ist wieder die Polizei aufgezogen. Mit der Ankunft Dutzender Journalisten aus aller Welt soll das düstere Gebäude in der Ybbsstraße von Amstetten vor möglichen Eindringlingen gesichert werden. Hier hielt der heute 73-jährige Josef Fritzl seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen. Auch in St

St. Pölten. Vor dem "Haus des Grauens" ist wieder die Polizei aufgezogen. Mit der Ankunft Dutzender Journalisten aus aller Welt soll das düstere Gebäude in der Ybbsstraße von Amstetten vor möglichen Eindringlingen gesichert werden. Hier hielt der heute 73-jährige Josef Fritzl seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen. Auch in St. Pölten, der Hauptstadt des Landes Niederösterreich, herrscht seit Tagen Hochbetrieb. Denn hier beginnt heute der aufsehenerregendste Kriminalprozess, den die Alpenrepublik seit vielen Jahren gesehen hat. Rund 100 Journalisten haben sich nach Angaben der Behörden für die auf fünf Tage angesetzte Verhandlung akkreditiert. Mehr passen nicht in den großen Saal des Schwurgerichts, vor dem Fritzl zu seinen Verbrechen befragt werden soll. Doch schon vor dem ersten Verhandlungstag machte die Justiz klar, dass die Öffentlichkeit über weite Teile des Verfahrens ausgeschlossen bleiben dürfte. Zu heikel und persönlich sind in diesem Fall die Details der Verbrechen Fritzls, der seine Tochter Elisabeth nach der Anklageschrift mehrere tausend Mal vergewaltigt haben soll. Die Verhandlungsführung liegt in der Hand von zwei Frauen. Sowohl die Vorsitzende Richterin Andrea Humer (48), als auch die Vertreterin der Anklage, Christiane Burkheiser (33) gelten als Expertinnen im Sexualstrafrecht. Burkheiser war vom ersten Tag an mit dem Fall Fritzl beschäftigt und leitete von Beginn an die Ermittlungen gegen den Mann, der sich nach eigenem Geständnis schwerster Sexualdelikte strafbar gemacht hat. Burkheiser war auch an den elfstündigen Vernehmungen von Elisabeth Fritzl beteiligt, die ebenso wenig vor Gericht erscheinen wird, wie die übrigen Mitglieder der Familie, die nach Auskunft des Gerichts von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen werden. Die Aussagen der Tochter, die ihren Vater aufs Schwerste belasten sollen, werden als Video im Gerichtssaal zu sehen sein. dpa

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