Klimaanlagen Abkühlung an heißen Sommertagen

Bietigheim-Bissingen · Die Bandbreite an Klimaanlagen auf dem Markt ist riesig. Was sollten Mieter wählen und welche Nachrüstung lohnt für Hausbesitzer?

  Monoblock-Geräte sind eine Variante mobiler Raumklimageräte. Sie lassen sich da aufstellen, wo etwas Abkühlung nötig ist.

Monoblock-Geräte sind eine Variante mobiler Raumklimageräte. Sie lassen sich da aufstellen, wo etwas Abkühlung nötig ist.

Foto: dpa-tmn/Swegon

(dpa) Die Hitzewelle der letzten Wochen lässt manche Menschen darüber nachdenken, eine Klimaanlage zu kaufen. Im Handel gibt es verschiedene Optionen – von mobil bis fest installierbar.

Auch als Mieter kann man eine Klimaanlage installieren, aber nur bestimmte Anlagen – es sei denn der Besitzer stimmt zu. Denn der muss alle baulichen Veränderungen in seiner Immobilie genehmigen. Das betrifft natürlich auch einen Durchbruch von Wänden. Und der wäre notwendig, um ein fest installiertes Splitgerät anzuschließen, erläutert der Fachverband Gebäude-Klima. Eine solche Splitanlage hat zwei Teile. Einer ist fest im Raum installiert und durch Leitungen für das Kühlmittel mit dem Teil im Außenbereich verbunden. Solche Geräte sind üblicherweise fest verbaut und daher auch nichts für den schnellen Kauf für Mieter persönlich. Laut dem Fachverband gibt es aber auch einige wenige flexible Splitgeräte im Handel.

Die praktikable Alternative für Mieter sind sogenannte Monoblock-Geräte. Sie lassen sich einfach überall hinstellen, wo gerade etwas Abkühlung gebraucht wird. Ihre warme Abluft wird mit einem Schlauch durch ein gekipptes Fenster abgeleitet. Nachteil: Sie sind lauter als Splitgeräte, weniger wirkungsvoll und nicht so effizient, erläutert der Tüv Rheinland. Denn durch das gekippte Fenster kommt immer auch etwas warme Luft von außen in den Wohnraum.

Hausbesitzer können ein Splitgerät auch nachträglich fest verbauen oder den Monoblock flexibel aufstellen. Mit beiden Varianten wird aber in der Regel nur eine begrenzte Fläche gekühlt. Echte Klimaanlagen für das ganze Haus, wie man sie aus großen gewerblichen Gebäuden kennt, lassen sich zwar im Privatbau auch einbauen oder nachrüsten. Das ist aber sehr kostenaufwendig und daher nicht üblich, erklärt Günther Mertz vom Fachverband Gebäude-Klima. Auch Lüftungsanlagen, die in vielen Neubauten zu finden sind und die das händische Fensteröffnen zum Luftaustausch ersetzen, lassen sich nur schwer um eine Klimafunktion erweitern. Denn die Leitungen sind nicht auf den für die Klimaanlage nötigen größeren Luftaustausch ausgelegt. Diese Nachrüstung wird daher in der Praxis nicht umgesetzt, erklärt Mertz. Die Nachrüstung einer echten Klimaanlage in Eigentumswohnungen ist ebenfalls sehr kostenaufwendig. Besser seien mobile Mono- oder festverbaute Splitgeräte.

Aber letzteres kann problematisch sein, denn bauliche Veränderungen kann auch ein einzelner Wohnungsbesitzer nicht einfach so entscheiden. Sie unterliegen dem Beschluss der Wohneigentümergemeinschaft. Welche Art der Zustimmung nötig ist, hängt von der Art der Anlage und ihrer Installation ab, informiert die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund hin.

Ein häufiger Streitpunkt ist auch die Störung durch die Betriebsgeräusche der Anlage. Alle, die davon gestört werden, müssen zustimmen (OLG Düsseldorf, Az: 3 Wx 179/09)). Aber Haus & Grund stellt auch klar: Wird kein Eigentümer beeinträchtigt, so kann derjenige, der den Einbau vornehmen will, die Zustimmung der übrigen Wohnungsbesitzer verlangen.

(dpa)
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