Mieterschutz Übergabe der Mietwohnung mit Zeugen

München · Mieter sollten bei der Übergabe der Wohnung einen Zeugen mitnehmen und ein Protokoll anfertigen. Darin müssen sie den Zustand der Wohnung zu Beginn, aber auch am Ende des Mietverhältnisses genau festhalten.

So sind Mieter rechtlich auf der sicheren Seite, informiert der Mieterverein in München. So können Vermieter den Bewohner später nicht für Schäden verantwortlich machen, die er nicht verursacht hat. Beim Auszug sollte man im Protokoll alles festhalten – sogar den Hinweis, dass keine weiteren Schäden seit Mietbeginn hinzugekommen sind.

(dpa)
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